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Leistungen / Krankenhaus- und Arztrecht
Krankenhaus- und Arztrecht
Seit den frühen 60er Jahren gehört das Medizin-, Krankenhaus- und Arztrecht
zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei. Wir vertreten eine Vielzahl von:
- Krankenhäusern und deren ärztliches und nicht-ärztliches
Personal
- Rehabilitationseinrichtungen
- Pflegeeinrichten
- niedergelassenen Ärzten
Durch die langjährige Schwerpunktbildung verfügen wir über besondere
Branchenkenntnisse. Das ermöglicht uns eine kompetente Einschätzung
der sich am Gesundheitsmarkt laufend wandelnden Verhältnisse und der damit
verbundenen Rechtsfragen.
Wir sind aktive Mitglieder in folgenden Organisationen:
- AG Medizinrecht im DAV
- Stiftung Gesundheit
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
Unsere Beratungsfelder:
- Ärztliches Berufsrecht
- Zulassung/Ermächtigungen
- Chefarztverträge
- Beleg-/Konsiliararztverträge
- Versorgungsverträge
- Pflegesätze/Abrechnungsfragen
- Krankenhausförderung
- Kooperationen
- Integrierte Versorgung
- Praxisübergaben
- Datenschutz
- Arzt- und Trägerhaftungt
Ihre Ansprechpartner:
- Dr. Michael Krenzler
- Dr. Matthias Schwarz
- Dr.Gerhard Werner
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