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Anwälte / Dr. Matthias Schwarz
Dr. Matthias Schwarz, Fachanwalt für Steuerrecht, Bankkaufmann
- geb. 1958 in Gelsenkirchen-Buer
- Rechtsanwalt seit 1990
- Promotion 1990 in Freiburg
- 1985-1990 wiss. Assistent am Institut für Ausländisches und Internationales
Zivilprozessrecht der Universität Freiburg
- Veröffentlichungen im Zivilprozessrecht, Internationalen Privat- und
Steuerrecht
- Referententätigkeit zum Erbrecht und zu Fragen der Unternehmensnachfolge
Tätigkeitsfelder:
- Bau-, Vergabe- und Architektenrecht
- Erbrecht und Unternehmensnachfolge
- Gesellschafts- und Steuerrecht
- Arzthaftungsrecht
Sekretariat:
Frau Walz 0761-202 99 -33
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